Vergütung

Die Gebühren für ein Scheidungsverfahren rechnet der Anwalt nach den Vorschriften des Gesetzes über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) auf der Grundlage des Streitwertes ab. Der Streitwert wird vom Gericht festgelegt.
Jeder Anwalt ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Gericht alle Faktoren berücksichtigt, die die Kosten der Scheidung minimieren können. Ich nehme diese Verpflichtung sehr ernst und werde Sie darüber hinaus in jeder Phase eines Mandates auf Möglichkeiten hinweisen, kostengünstig zu agieren.

Wenn Sie aufgrund Ihres Einkommens nicht in der Lage ist, die Kosten einer Scheidung oder eines sonstigen familienrechtlichen Verfahrens zu bezahlen, kann ich Verfahrenskostenhilfe für Sie beantragen. Das hierfür auszufüllende Formular finden Sie unter hier auf der Seite des Justizportals Niedersachen. Die Kosten der Scheidung können dann je nach den Umständen des Einzelfalls von der Staatskasse getragen werden.